Deutscher Anwaltssuchdienst
Der Deutsche Anwaltssuchdienst ist einer der führenden Anwaltssuchdienste, der die Suche nach einem Rechtsanwalt, Fachanwalt oder Notar anhand von Rechtsgebieten und weiteren Suchkriterien kostenlos durchführt.
Mehr als 10.000 Anwälte und Notare präsentieren sich im Deutschen Anwaltssuchdienst.
DASD-Werbeanzeigen in DG Deutsche Gesetze aktivieren
Mit den neuen ra e Produkten DG Deutsche Gesetze Touch App für Touchscreen Geräte, sowie der DG Deutsche Gesetze Online Datenbank (www.deutsche-gesetze.de) bieten sich für Teilnehmer des DASD beste neue Werbemöglichkeiten direkt auf den persönlichen Geräten der potentiellen Mandanten.
Die DG Deutsche Gesetze Touch App wird bereits von über 100.000 Nutzern auf iPad und iPhone genutzt. Apps für die weiteren Systeme Android, Windows Phone 7 und BlackBerry sind jetzt auch erschienen und werden zu weiter stark ansteigenden Nutzerzahlen führen.
Das DASD Werbekonzept beinhaltet innerhalb der DG Anwendungen eine Verbindung von DASD Fachanwalts- und Tätigkeitsschwerpunkten zu den rund 750 – in DG enthaltenen – Gesetzen. Wenn Sie am DASD teilnehmen, können Sie in den DG Deutsche Gesetze Apps Werbeeinblendungen und Anwaltsanzeigen aktivieren, mit der eine zielgruppenspezifische Werbung ohne Streuverluste erstmals möglich ist*.
Der aktuelle Ort oder – wo dies nicht möglich ist – die abgefragte Postleitzahl des Anwenders werden für die Lokalisierung genutzt. So können zielgenau nach Ort und Rechtsgebiet Anwaltsanzeigen zum ausgewählten Gesetz eingeblendet werden – nebst Nennung der Kanzlei und Verlinkung auf die weiteren Angaben auf der DASD Seite der Kanzlei.*
(*Hinweis: Ab dem 01.05.2011 entfällt die Anrechnung des monatlichen Betrags für den DASD-Anwaltseintrag i.H.v. 7,50 €/netto auf die DASD-Anzeigen-Kampagne)
Paragrafen- und Entscheidungskommentierung von Anwälten für Anwälte
Die Veröffentlichung des DGAK Anwaltskommentars erfolgt in der DG Deutsche Gesetze Online Datenbank (www.deutsche-gesetze.de) sowie in den DG Deutsche Gesetze Touch Apps auf Smartphones, Tablets und Touch-Screen PCs.
Ferner kann jeder DASD-Teilnehmer, der bei ra e kostenlos registriert ist, bemerkenswerte Gerichtsentscheidungen im PDF-Format im DGAK Gerichtsentscheidungs-Kurzkommentar veröffentlichen, die er mit Gesetzes-Relevanzliste, Leitsatz und Kurzkommentar versehen kann.
Kurzanleitung zur Fertigung bzw. zum Hochladen von DGAK Gesetzes-Kommentaren und DGAK Gerichtsentscheidungs-Kurzkommentaren
A. Anleitung DGAK Gesetzes-Kommentar
1. Kommentierung fertigen
a.) Dokument (Kommentierung) mit Microsoft Word erstellen. Ggf. Gliederungsebenen und kurzes Inhaltsverzeichnis zur besseren Übersichtlichkeit verwenden.
b.) das Dokument im Format *.htm bzw. *.html als Webseite abspeichern ("Dokument speichern ... als Webseite").
2. Bereitstellen der Kommentierung in DGAK
www.deutsche-gesetze.de aufrufen. ra e Zugangsdaten eingeben, Login durchführen und bei der gewünschten Vorschrift den Kommentar hochladen.
Dazu wählen Sie ein Gesetz und den zu kommentierenden Paragrafen und dort "neuer Autor". Wählen Sie auf der folgenden Seite beim DGAK Gesetzeskommentar 1 oder 2 "Kommentar hinzufügen". In der folgenden Maske wählen Sie "Durchsuchen...", um Ihre HTML-Datei (siehe 1.) hinzuzufügen und anschließend "Datei hochladen".
B. Anleitung DGAK Gerichtsentscheidungen-Kurzkommentar
1. Entscheidung vorbereiten
Falls Entscheidung noch nicht als PDF-Dokument vorliegt, Entscheidung einscannen und als PDF abspeichern.
2. Bereitstellen der Kurzkommentierung in DGAK
www.deutsche-gesetze.de aufrufen. ra e Zugangsdaten eingeben, Login durchführen und bei der gewünschten Vorschrift den Kommentar hochladen.
Dazu wählen Sie ein Gesetz und den zu kommentierenden Paragrafen und dort "neuer Autor". Wählen Sie auf der folgenden Seite bei DGAK Gerichtsentscheidungen-Kurzkommentare "Kommentar hinzufügen". In der folgenden Maske füllen Sie die Felder aus und wählen "Durchsuchen", um Ihre PDF-Datei (siehe 1.) hinzuzufügen. Anschließend wählen Sie "Datei hochladen".
Um einen DASD Anwaltseintrag bestellen zu können, müssen Sie sich zunächst bei der ra e AG registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos.
Anschließend können Sie nach Login auf www.anwaltssuchdienst.de oder www.ra-e.de im ra e Store einen DASD Anwaltseintrag bestellen und die gewünschten Profil-Angaben über das dafür bereitgestellte Formular eingeben.
Die gemachten Angaben können Sie jederzeit im ra e Store über das gleiche Formular editieren. Durch die Veröffentlichung von „Anwalts-Tipps“ können Sie zusätzlich auf sich aufmerksam machen und weitere Mandate generieren.
DASD für das iPhone
DASD (Deutscher Anwalts Such Dienst), der erfolgreiche Anwaltssuchdienst der RA-MICRO Anwaltskanzleien mit über 10.000 Anwälten in über 100 Rechtsgebieten – jetzt auch mobil.
Der Deutsche Anwaltssuchdienst (DASD) ist einer der bewährtesten führenden deutschen Anwaltssuchdienste.
Neu: Anwaltswerbung in den DG Deutsche Gesetze Touch Apps auf bereits über hunderttausend iPhones und iPads zielgenau nach Ort und Fachgebiet.
Neu: Mit individueller Anzeigen-Kampagnensteuerung je Anwalt.
Noch heute kostenlos registrieren und den DASD Anwalts-Eintrag bestellen!





